Erbrecht und Nachlassplanung

In keiner Lebenssituation vermag man sich mit den Folgen des Ablebens auseinander zu setzen, so dass die Frage nach einer letztwilligen Verfügung mangels akuten Bedarfs immer wieder "hinten angestellt" wird.

Jeder, der Verantwortung für Angehörige trägt, sollte sich der Rechtsfolgen einer fehlenden letztwilligen Verfügung für die Hinterbliebenen bewusst sein. Hier sind wegen der eintretenden gesetzlichen Erbfolge, die Zerschlagung des Vermögens und Erbstreitigkeiten vorprogrammiert.

Durch frühzeitige Beratung bei der Gestaltung einer Ihren persönlichen Wünschen entsprechenden letztwilligen Verfügung, können Sie Ihre Angehörigen vor den Konsequenzen der gesetzlichen Erbfolge bewahren.

Hierfür nehmen wir uns die Zeit, um ggf. auch in Absprache mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die für Sie und Ihre Angehörigen günstigste Gestaltungsmöglichkeit zu finden.

Insbesondere der Unternehmer bedarf zur Absicherung, der von seinem Tode Betroffenen, einer entsprechenden letztwilligen Verfügung zum Schutze seines Lebenswerkes vor der Zerschlagung und zur rechtzeitigen Einbindung eines Nachfolgers. Fehlt ein geeigneter Nachfolger oder ist für den Nachfolgeprozess ein Wechsel der Rechtsform Ihres Unternehmens erforderlich, so werden wir Sie auch hierbei entsprechend beraten.

Bei Auseinandersetzungen zwischen Erben oder bei Pflichtteilsstreitigkeiten sowie bei der Verwaltung von Nachlässen durch Erbengemeinschaften setzen wir Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch oder werden unberechtigte Ansprüche abwehren.

Auch bei der Gestaltung oder Abwicklung von Nachlässen im Ausland und der damit verbundenen Berührung von ausländischen Rechtsordnungen, können wir Ihre Fragen beantworten und mit den ausländischen Behörden und Kollegen in der Regel selbst oder nötigenfalls durch Einschaltung von fachspezifischen Übersetzern korrespondieren.

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