Familienrecht

Keine Lebensgemeinschaft steht im "rechtsfreien Raum". Dies gilt für den "Bund fürs Leben" ebenso wie für die eingetragene oder nicht eingetragene Partnerschaft.

Die rosarote Wolke des Anfangs einer Beziehung kann im Laufe der Zeit zu einer Regenwolke werden - auch, wenn Sie sich dies am Anfang nicht vorstellen können. Schon im Interesse gemeinsamer Kinder aber auch in Ihrem eigenen Interesse muss es gelingen, Meinungsunterschiede sachlich und fair auszugleichen.

Schon vor dem Beginn der Partnerschaft sollten Sie mit uns mögliche Risiken der Zukunft erörtern und beraten. So können durch vorsorgende vertragliche Vereinbarungen vorhersehbare Lösungen geschaffen werden, die Ihren Vorstellungen entsprechen. Ist eine Lebensgemeinschaft gescheitert und kommt es zur Scheidung oder Auflösung der Partnerschaft, so stehen wir Ihnen zur Seite. Natürlich können auch "Familienrechtler" nicht jeden Streit verhindern. Ist er unvermeidbar, so werden wir Ihre Rechte konsequent sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durchsetzen. Überall in Deutschland.